Hier und da sieht man leider wieder Rauchwolken aufsteigen. 
Zur Erinnerung weisen wir nochmals darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abälle verboten ist!

Am 22.03.2019 ist die Sächsische Pflanzenabfallverordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen bislang die Verbrennung pflanzlicher Abfälle in den Monaten April und Oktober u.U. ermöglichte, außer Kraft getreten.
Für pflanzliche Abfälle und andere Bioabfälle gelten damit seitdem und ohne Einschränkungen die Regelungen des europäischen und des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der Satzungen des Landratsamtes, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungesträger. Eine Verbrennung von Pflanzenabfällen ist auch ausnahmsweise nicht mehr zulässig. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Pflanzliche Abfälle können wie folgt entsorgt werden:
  • Entsorgung über die Bioabfalltonne, Bioabfalltonnen können beim Landratsamt Bautzen, Abfallwirstschaftsamt bestellt werden. Es besteht keine Mindestentleerungspflicht. Das Abfallwirtschaftsamt ist zu erreichen unter Tel.-Nr. 03591/525170299 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
  • In Radeberg ist die Abgabe von Pflanzenabfällen bei der Fa. NERU GmbH & Co. KG, Pillnitzer Str. 1, Montag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr und Samstag aller 14 Tage von 08:00 bis 12:00 Uhr möglich oder bei der Fa. Zumpe Entsorgungs- und Verwertungs GmbH, Oststr. 1c, Montag bis Freitag 06:30 bis 15:30 Uhr und von März bis Dezember Montag und Mittwoch verlängert bis 18:00 Uhr. Die Kosten für die Abgabe sind vor Ort zu erfragen. 
Weitere Annahmestellen im Landkreis Bautzen entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender. 
Denken Sie an unsere Umwelt und Ihre Nachbarn!

Ordnungsamt, Stadverwaltung Radeberg

Aufgrund der aktuellen Lage sind die aktuellen Öffnungszeiten bei den Firmen zu erfragen:
Fa. NERU GmbH & Co. KG: 03528/43610
Fa. Zumpe Entsorgungs- und Verwertungs GmbH: 03528/441404

Aktuelles!
Kontaktverbot und Kleingarten - Was darf ich und was nicht?

Das Bewegen an frischer Luft tut gut und hilft uns gesund zu bleiben!

Man darf als Pächter/Pächterin seinen Garten allein oder zu zweit, maximal mit dem Teil seiner Familie, mit dem man in einer häuslichen Gemeinschaft (gleiche Adresse) lebt, besuchen. Dies kann von der Polizei oder anderen / weiteren Ordnungskräften kontrolliert werden. Gültige Ausweispapiere mit Hinweis auf den Wohnort sollten mitgeführt werden. Besuche z.B. von Enkel, Tante, Onkel, beste Freunde und Nachbarn sowie private Feiern sind nicht erlaubt. Gemeinschaftliche Arbeiten mit weiteren Gartenfreunden sind untersagt!

Landesverband Sachsen der Kleingärtner

Weitere Informationen vom TERRITORIALVERBAND KAMENZ DER KLEINGÄRTNER E.V.: Landesweite Ausgangsbeschränkung im Freistaat Sachsen.pdf
(zum Öffnen der pdf Datei, bitte auf den Text / Link drücken)

Liebe Gartenfreunde,
am Sonnabend, den 28 März 2020 ab 09:30 Uhr wollen wir das Wasser im Gartengelände wieder anstellen.

Achtung: 
Anwesenheitspflicht ist nicht unbedingt erforderlich.
Es ist zwingend erforderlich, dass beim Anstellen des Wassers
der Zugang zu den Schächten gewährleistet wird.

Vor der Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgung ist das Absperrventil zu schließen, die Rohrleitungen und die Auslaufventile an den Entnahmestellen zu kontrollieren.

Jeder festgestellte Schaden ist unverzüglich zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
Verluste wegen defekter Wasserleitungen und Auslaufventile sowie unsachgemäßes Betreiben der Anlage gehen zu Lasten des Pächters.


02.März.2020
Verantwortlicher: Fordon D12 / 01522 8932347

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