Liebe Gartenfreunde,
 
auch in unserer Sparte hat "Friederike" ihre Spuren hinterlassen und einigen Schaden angerichtet. Doch es gibt ganz beherzte Gartenfreunde, die sogleich mit dem Aufräumen angefangen haben. Ein ganz großes Dankeschön an Reiner Müllner, Henry Fordon und Gunnar Hoffmann, die umgehend die in die Sparte gestürzten Bäume zerkleinert und beiseite geräumt haben.

Euer Vorstand





Wasserabstellen am 04.11.2017

Hinweise zur Winterfestmachung der Wasseranlagen - Mit dem zentralen Abstellen der Wasseranlage ist es nicht getan!

Rat für jeden Gartenfreund:
 
Nach dem Abstellen der Wasseranlage sollten Sie auf jeden Fall sämtliche Leitungen auf Ihrem Grundstück entleeren! Dazu gehören auch die Geruchsverschlüsse der Waschbecken und die Toilettenbecken! Die Wasserhähne sind sowohl innerhalb als auch außerhalb der Laube zu öffnen. Abnehmbare Bestandteile sollten entfernt und die Dichtungen mit Vaseline bestrichen werden, damit sie nicht brüchig werden.
 
Da sich Wasser unterhalb von 4°Celsius wieder ausdehnt, kann es im ungünstigsten Fall passieren, dass Leitungen platzen und Armaturen und Toilettenbecken zerstört werden. Dies wiederum kann zu erhebliche Wasserschäden in der Laube führen und damit zu erheblichen Kosten!
 
Noch ein Tip zum Schluß:
 
Entleeren Sie Wasserbehälter, Fässer und Tiertränken damit diese bei Frost nicht platzen und im Frühjahr ersetzt werden müssen!

Kommen Sie gut über den Winter!
 
Ihr Gartenfreund Henry Fordon D12
Hauptverantwortlicher Wasser

Liebe Gartenfreunde,

am Samstag, den 14.10.2017 fand um 14 Uhr unsere Mitgliederversammlung am Vorstandscontainer statt.


Beschlüsse der Mitgliederversammlung:

Beschluss 1
Finanzplan 2018
 
Beschluss 2
Arbeitsplan für 2018
 
Beschluss 3
Im Jahr 2018 findet wieder ein Gartenfest statt. Termin: 28.07.18
Vor- und Nachbereitung sind freiwillig
 
Beschluss 4
Schließung der Anlage im Winter bei ungünstiger Witterung

Beschluss 5
entfällt

Information zum Abwasser

Rechtsgrundlage
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Sächsisches Wassergesetz
  • Bundeskleingartengesetz
  • Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen
Nach Bundeskleingartengesetz dürfte es In einer Gartensparte keine Abwassergruben geben, der Bau biologischer Kläranlagen ist nicht gestattet. Nach dem sächsischen Abwassergesetz sollten bis Ende 2015 alle Gruben im Privatbereich abgeschafft sein. (Sickergruben sind schon länger verboten)

Wir sind nun in der Situation, dass es bei uns etwas gibt, das es nach dem Gesetz nicht gibt. Es gibt zur Zeit Gespräche zwischen dem Bundesverband/Landesverband und dem Gesetzgeber wie dieses Problem bewertet bzw. gelöst werden kann. Des Weiteren ist das Verhalten der Abwasserzweckverbände sehr unterschiedlich.

Bis zur Klärung empfehlen wir als Gartenvorstand unseren Mitgliedern Folgendes:
  • Die Art der Entsorgung der Fäkalien sollte dem Grubenvolumen angepasst sein.(Komposttierung/Entsorgung)
  • Die abflußlosen Gruben sollten von einer zertifizierten Firma entsorgt werden.
  • Die Nachweise der fachgerechten Entsorgung sind aufzubewahren.

Vor dem Ausbringen des Abwassers im Kleingarten wird gewarnt, da dies eine Ordnungswidrigkeit ist, die ggf. entsprechend geahndet wird.
 
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