Beschluß 4
Die Erhöhung der Anzahl der Arbeitsstunden je Parzelle auf 8 Stunden wurde abgelehnt. Es bleibt bei 5 Stunden je Parzelle.
Beschluß 5
Erhöhung des Stundensatzes für nichtgeleistete Arbeitsstunden auf 40,00 €/Std. (Erbringungspflicht gemäß Satzung §5 2.d) und Kleingartenordnung Pkt. 6.1)
Achtung: Wasser wird am 06.11.2021 abgestellt Hinweise zur Winterfestmachung der Wasseranlagen - Mit dem zentralen Abstellen der Wasseranlage ist es nicht getan!
Rat für jeden Gartenfreund:
Nach dem Abstellen der Wasseranlage sollten Sie auf jeden Fall sämtliche Leitungen auf Ihrem Grundstück entleeren! Dazu gehören auch die Geruchsverschlüsse der Waschbecken und die Toilettenbecken! Die Wasserhähne sind sowohl innerhalb als auch außerhalb der Laube zu öffnen. Abnehmbare Bestandteile sollten entfernt und die Dichtungen mit Vaseline bestrichen werden, damit sie nicht brüchig werden.
Da sich Wasser unterhalb von 4°Celsius wieder ausdehnt, kann es im ungünstigsten Fall passieren, dass Leitungen platzen und Armaturen und Toilettenbecken zerstört werden. Dies wiederum kann zu erhebliche Wasserschäden in der Laube führen und damit zu erheblichen Kosten!
Entleeren Sie Wasserbehälter, Fässer und Tiertränken damit diese bei Frost nicht platzen und im Frühjahr ersetzt werden müssen!