Das Bewegen an frischer Luft tut gut und hilft uns gesund zu bleiben!
Man darf als Pächter/Pächterin seinen Garten allein oder zu zweit, maximal mit dem Teil seiner Familie, mit dem man in einer häuslichen Gemeinschaft (gleiche Adresse) lebt, besuchen. Dies kann von der Polizei oder anderen / weiteren Ordnungskräften kontrolliert werden. Gültige Ausweispapiere mit Hinweis auf den Wohnort sollten mitgeführt werden. Besuche z.B. von Enkel, Tante, Onkel, beste Freunde und Nachbarn sowie private Feiern sind nicht erlaubt. Gemeinschaftliche Arbeiten mit weiteren Gartenfreunden sind untersagt!
Landesverband Sachsen der Kleingärtner
Weitere Informationen vom TERRITORIALVERBAND KAMENZ DER KLEINGÄRTNER E.V.: Landesweite Ausgangsbeschränkung im Freistaat Sachsen.pdf
(zum Öffnen der pdf Datei, bitte auf den Text / Link drücken)
Liebe Gartenfreunde,
am Sonnabend, den 28 März 2020 ab 09:30 Uhr wollen wir das Wasser im Gartengelände wieder anstellen.
Achtung:
Anwesenheitspflicht ist nicht unbedingt erforderlich.
Es ist zwingend erforderlich, dass beim Anstellen des Wassers
der Zugang zu den Schächten gewährleistet wird.
Jeder festgestellte Schaden ist unverzüglich zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
Verluste wegen defekter Wasserleitungen und Auslaufventile sowie unsachgemäßes Betreiben der Anlage gehen zu Lasten des Pächters.
02.März.2020
Verantwortlicher: Fordon D12 / 01522 8932347
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