Aktuelles!
Kontaktverbot und Kleingarten - Was darf ich und was nicht?

Das Bewegen an frischer Luft tut gut und hilft uns gesund zu bleiben!

Man darf als Pächter/Pächterin seinen Garten allein oder zu zweit, maximal mit dem Teil seiner Familie, mit dem man in einer häuslichen Gemeinschaft (gleiche Adresse) lebt, besuchen. Dies kann von der Polizei oder anderen / weiteren Ordnungskräften kontrolliert werden. Gültige Ausweispapiere mit Hinweis auf den Wohnort sollten mitgeführt werden. Besuche z.B. von Enkel, Tante, Onkel, beste Freunde und Nachbarn sowie private Feiern sind nicht erlaubt. Gemeinschaftliche Arbeiten mit weiteren Gartenfreunden sind untersagt!

Landesverband Sachsen der Kleingärtner

Weitere Informationen vom TERRITORIALVERBAND KAMENZ DER KLEINGÄRTNER E.V.: Landesweite Ausgangsbeschränkung im Freistaat Sachsen.pdf
(zum Öffnen der pdf Datei, bitte auf den Text / Link drücken)

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