Aufgrund wiederholter ungenehmigter Bauten in der Sparte findet ihr hier eine Auflistung von genehmigungspflichtigen Bau- und Reparaturmaßnahmen gemäß Rahmenkleingartenordnung und unserer Kleingartenordnung.
Der Bau- oder Reparaturbeginn hat erst nach erfolgter Genehmigung durch den Vorstand zu erfolgen. Zuwiderhandlungen ziehen in jedem Fall einen Rückbau auf Kosten des Pächters nach sich!