Liebe Gartenfreunde,
am Sonnabend, den 30 März 2019 ab 09:00 Uhr wollen wir das Wasser im Gartengelände wieder anstellen.
ACHTUNG!
Anwesenheitspflicht ist nicht unbedingt erforderlich. Es ist allerdings zwingend erforderlich, dass beim Anstellen des Wassers, der Zugang zu den Schächten gewährleistet wird.
Vor der Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgung ist das Absperrventil zu schließen, die Rohrleitungen und die Auslaufventile an den Entnahmestellen zu kontrollieren. Jeder festgestellte Schaden ist unverzüglich zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
Die Verluste wegen defekter Wasserleitungen, Auslaufventile und unsachgemäßer Betreibung der Anlage gehen zu Lasten des Pächters.
Verantwortlicher: Fordon D12 / 01522 8932347