Wichtige Information an die Pächter

Unsere Wasserversorgung wurde am 26.03.2022 wieder in Betrieb genommen.

Leider mussten wir feststellen, dass einige Pächter ihr Absperrventil nicht geschlossen hatten.

Dies erschwerte unsere Arbeiten erheblich. Hiermit möchten wir nochmals darauf hinweisen, welche Aufgaben den einzelnen Pächter obliegen.

Vor der Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgung im Frühjahr ist das Absperrventil zu schließen, die Rohrleitungen und die Auslaufventile an den Entnahmestellen zu kontrollieren. Jeder festgestellte Schaden ist unverzüglich zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.

Eine Anbindung, in der noch teilweise vorhandenen alten Wasserleitungen ist, grundsätzlich verboten.

Wer Schäden oder Havarien im Leitungsnetz oder an den Pumpenanlagen feststellt, muss alle notwendigen Maßnahmen treffen, um weitere Schäden abzuwenden.

Der Vorstand ist unverzüglich zu informieren.

Der Pächter sollte unbedingt an seiner Gartengrenze einen Wasserschacht platzieren, in dem das Absperrventil Platz findet, ca. 50X50 cm. Von dort aus ist die Wasserleitung bis zur Entnahmestelle im Erdreich zu verlegen. Der Wasserschacht ist sauber zu halten. Zur Sicherung eines möglichst gleichmäßigen Wasserdrucks im gesamten Netz dürfen Rohrleitungen und Auslaufventile in der Parzelle nur in der Nennweite ½“ verwendet werden.

Der Pächter ist für Wartung, Reparatur und Sicherheit der Wasserleitung im Garten verantwortlich. Anschlüsse an die Gemeinschaftsanlage sind genehmigungspflichtig. Es ist nicht gestattet, selbstständig Eingriffe in die Gemeinschaftsanlagen vorzunehmen.

Wasserschacht und Verlauf der Wasserleitungen im Kleingarten ist in einen Plan einzuzeichnen und dem Vorstand für die Parzellenunterlagen zu übergeben.

Die Wasserentnahme bei Neuverlegung im Kleingarten ist erst nach der Kontrolle durch den Beauftragten des Vereins zulässig.

Zusätzlichen Aufwendungen wegen defekter Wasserleitungen und Auslaufventile oder unsachgemäßen Betreibens der Anlage gehen zu Lasten des Pächters.

Eine Überprüfung aller Wasserschächte wird dieses Jahr stattfinden, Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit den Wasserbeauftragten.

Beauftragter der Wasserversorgung:

Fordon D 12  (01522 8 93 23 47)

Kleingarten-Daueranlage „Heideblick“ Radeberg e.V.


Beschlüsse Mitgliederversammlung Oktober 2021
 
Beschluß 1
Mitgliedsbeitrag 2022 in Höhe von 60€
 
Beschluß 2
Umlage für 2022 in Höhe von 50€
 
Beschluß 3
Arbeitsplan 2022 wie veröffentlicht
 
Beschluß 4
Die Erhöhung der Anzahl der Arbeitsstunden je Parzelle auf 8 Stunden wurde abgelehnt. Es bleibt bei 5 Stunden je Parzelle.
 
Beschluß 5
Erhöhung des Stundensatzes für nichtgeleistete Arbeitsstunden auf 40,00 €/Std. (Erbringungspflicht gemäß Satzung §5 2.d) und Kleingartenordnung Pkt. 6.1)
 
Der Vorstand
Radeberg, Oktober 2020

Link zum pdf: Arbeitseinstze_2022.pdf

 
 
Achtung: Wasser wird am 06.11.2021 abgestellt
Hinweise zur Winterfestmachung der Wasseranlagen - Mit dem zentralen Abstellen der Wasseranlage ist es nicht getan!

 

Rat für jeden Gartenfreund:

Nach dem Abstellen der Wasseranlage sollten Sie auf jeden Fall sämtliche Leitungen auf Ihrem Grundstück entleeren! Dazu gehören auch die Geruchsverschlüsse der Waschbecken und die Toilettenbecken! Die Wasserhähne sind sowohl innerhalb als auch außerhalb der Laube zu öffnen. Abnehmbare Bestandteile sollten entfernt und die Dichtungen mit Vaseline bestrichen werden, damit sie nicht brüchig werden.
Da sich Wasser unterhalb von 4°Celsius wieder ausdehnt, kann es im ungünstigsten Fall passieren, dass Leitungen platzen und Armaturen und Toilettenbecken zerstört werden. Dies wiederum kann zu erhebliche Wasserschäden in der Laube führen und damit zu erheblichen Kosten!
Entleeren Sie Wasserbehälter, Fässer und Tiertränken damit diese bei Frost nicht platzen und im Frühjahr ersetzt werden müssen!

Henry Fordon

Hauptverantwortlicher Wasseraktiv


Unser neues Wasseraktiv:

Henry Fordon D16 - Hauptverantwortlicher
Holger Regner C08
Klaus-Peter Elsner D34
Heinz Günzel C29
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