Kleingarten-Daueranlage „Heideblick“ Radeberg e.V.


Beschlüsse Mitgliederversammlung Mai 2022
 
Beschluß 1
Mitgliedsbeitrag 2022 in Höhe von 60€
 
Beschluss MV 01/22
Für das Geschäftsjahr 2021 gegebener

  • Bericht des Vorstandes
  • Kassenbericht
  • Revisionsbericht für 2020

werden bestätigt.

Beschluss MV 02/22
Der Vorstand wird für den Berichtszeitraum entlastet

Beschluss MV 03/22
Die Revisionskommission wird für den Berichtszeitraum 2020 entlastet

Beschluss MV 04/22
Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung gemäß Beschluss 5 der MV Oktober 2021

Beschluss MV 05/22
Neufassung der Kleingartenordnung wird auf Herbst verschoben:
Entwurf Neufassung Kleingartenordnung (pdf)


Der Vorstand
Radeberg, Mai 2022

Liebe Gartenfreunde,

die Radeberger Brauerei hat einen Wettbewerb ausgeschrieben unter dem Motto:

        „Gemeinsam anpacken für unseren Verein, Gartenarbeit und Feierei mit Radeberger Pilsner.“
        (mehr dazu findet ihr hier)

Der Vorstand hat überlegt, ob und mit welcher Idee wir uns beteiligen könnten. Dabei sind wir auf den Garten D17 gekommen, der keinen Pächter mehr hat und lange Zeit recht verwildert war.
Da Radeberger für das Projekt Material im Wert von bis zu 1000 € zur Verfügung stellt, haben wir uns mit der Idee beworben, aus der D17 einen Mustergarten zu gestalten.

        Und wir sind tatsächlich unter den Gewinnern!

Die Aktion soll am 21. oder 28.05.22 stattfinden.
Wer bereit ist, an der Aktion teilzunehmen, meldet sich bitte beim Vorstand.

Alle fleißigen Helfer werden nach getaner Arbeit von Radeberger zu einem Gartenfest eingeladen.

Kleingarten-Daueranlage „Heideblick“ Radeberg e.V.


Am 14.05.2022 um 14.00Uhr findet unsere Mitgliederversammlung am Vorstandscontainer statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung
  2. Bericht des Vorstandes Elke Hoffmann
  3. Finanzbericht 2021 Susan Scheibe
  4. Revisionsbericht 2021 Corina Uschner
  5. Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung
  6. Änderung der Kleingartenordnung
  7. Diskussion zu den Berichten und Beschlussvorlagen
  8. Abstimmung zu den Beschlussvorlagen
  9. Allgemeine Informationen
  10. Beendigung der Versammlung

Der Vorstand
Radeberg, den 26.04.2022


Beschlußvorschläge für die Mitgliederversammlung

Beschluß MV 01/22
Für das Geschäftsjahr 2021 gegebener
    - Bericht des Vorstandes
    - Kassenbericht
    - Revisionsbericht
werden bestätigt.
 
Beschluß MV 02/22
Der Vorstand wird für den Berichtszeitraum entlastet
 
Beschluß MV 03/22
Die Revisionskommission wird für den Berichtszeitraum entlastet
 
Beschluß MV 04/22
Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung gemäß Beschluss 5 der MV Oktober 2021
 
Beschluß MV 05/22
Änderung der Kleingartenordnung

Wichtige Information an die Pächter

Unsere Wasserversorgung wurde am 26.03.2022 wieder in Betrieb genommen.

Leider mussten wir feststellen, dass einige Pächter ihr Absperrventil nicht geschlossen hatten.

Dies erschwerte unsere Arbeiten erheblich. Hiermit möchten wir nochmals darauf hinweisen, welche Aufgaben den einzelnen Pächter obliegen.

Vor der Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgung im Frühjahr ist das Absperrventil zu schließen, die Rohrleitungen und die Auslaufventile an den Entnahmestellen zu kontrollieren. Jeder festgestellte Schaden ist unverzüglich zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.

Eine Anbindung, in der noch teilweise vorhandenen alten Wasserleitungen ist, grundsätzlich verboten.

Wer Schäden oder Havarien im Leitungsnetz oder an den Pumpenanlagen feststellt, muss alle notwendigen Maßnahmen treffen, um weitere Schäden abzuwenden.

Der Vorstand ist unverzüglich zu informieren.

Der Pächter sollte unbedingt an seiner Gartengrenze einen Wasserschacht platzieren, in dem das Absperrventil Platz findet, ca. 50X50 cm. Von dort aus ist die Wasserleitung bis zur Entnahmestelle im Erdreich zu verlegen. Der Wasserschacht ist sauber zu halten. Zur Sicherung eines möglichst gleichmäßigen Wasserdrucks im gesamten Netz dürfen Rohrleitungen und Auslaufventile in der Parzelle nur in der Nennweite ½“ verwendet werden.

Der Pächter ist für Wartung, Reparatur und Sicherheit der Wasserleitung im Garten verantwortlich. Anschlüsse an die Gemeinschaftsanlage sind genehmigungspflichtig. Es ist nicht gestattet, selbstständig Eingriffe in die Gemeinschaftsanlagen vorzunehmen.

Wasserschacht und Verlauf der Wasserleitungen im Kleingarten ist in einen Plan einzuzeichnen und dem Vorstand für die Parzellenunterlagen zu übergeben.

Die Wasserentnahme bei Neuverlegung im Kleingarten ist erst nach der Kontrolle durch den Beauftragten des Vereins zulässig.

Zusätzlichen Aufwendungen wegen defekter Wasserleitungen und Auslaufventile oder unsachgemäßen Betreibens der Anlage gehen zu Lasten des Pächters.

Eine Überprüfung aller Wasserschächte wird dieses Jahr stattfinden, Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit den Wasserbeauftragten.

Beauftragter der Wasserversorgung:

Fordon D 12  (01522 8 93 23 47)

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