Im Garten- und Landschaftsbau sind geschnittene Hecken ein traditionelles und sehr altes Gestaltungselement. Sie werden bereits bei den alten Ägyptern und in der Antike erwähnt. Hecken haben aber nicht nur dekorativen Wert, sie sorgen außerdem für ein günstiges Kleinklima, spenden Schatten und sind Refugium für vielerlei Getier im Kleingarten.

Ideal für die Pflanzung im Kleingarten ist eine Vielzahl heimischer und nicht heimischer Gehölze. Typische, in Mitteleuropa heimische Pflanzen für die Gartenhecke sind: Hainbuche, Kornelkirsche, Liguster, Weißdorn, Berberitze. Diese Hecken - geschnitten oder frei wachsend - können Nähr- und Rückzugsgehölze für Tiere sein. Lebens- und Buchsbaumhecken erfüllen diesen Zweck nicht.

Ökologisch besonders wertvoll sind blühende Hecken (Flieder, Zimtrose, Spiere, Pfeifenstrauch). Sie bringen außerdem Farbe in den Garten und lockern die Parzellengrenzen auf. Üppige Blütentriebe entwickeln sich aber
nur, wenn die Hecke frei wachsen darf, also nicht in Form geschnitten wird. Ebenso wie geschnittene Hecken können Blütenhecken das ganze Jahr lang Sichtschutz bieten. Einziger Nachteil: Sie benötigen etwas mehr Platz.

Informationen über Heckengehölz-Sortimente, standortgerechte Artenwahl, Pflanzung, Schnitt und Pflege Ihrer grünen Grenze gibt jeder Vereinsfachberater gern weiter.

Liebe Gartenfreunde,

am Samstag, den 15. Oktober findet um 14 Uhr unsere Mitgliederversammlung am Vorstandscontainer statt.

Tagesordnung MV 15.10.2016

  1. Eröffnung
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Kassenbericht
  4. Arbeitsplan 2017
  5. Beschlussvorlagen
  6. Diskussion zu Berichten und Beschlüssen
  7. Beendigung der Versammlung

Mit freundlichen Grüßen
Elke Hoffmann

Liebe Gartenfreunde,

auf Grund des seit 2015 geltenden neuen Eichgesetzes ist es erforderlich, dass von allen Parzellen nicht nur die Stromzähler-Nummer sondern auch das Eichjahr registriert wird. Deshalb bitten wir alle Mitglieder uns über den Briefkasten

        bis 18.04.2016 Zähler-Nummer und Eichjahr Eurer Stromzähler

mitzuteilen.

Hintergrund: Seit 01.01.2015 unterliegen die im Garten verwendeten Stromzähler der Eichpflicht gemäß Mess- und Eichgesetz. Das betrifft u.a. alle vorhandenen Stromzähler, die sich im Eigentum des Pächters (im Bungalow) befinden. Der Gesetzgeber hat vorgesehen bei Nichteinhaltung der Eichung dies mit einem nicht unerheblichen Bußgeld zu belegen!

Hier sind Beispiele für die Anzeige des Eichjahres:



Bei Fragen medet Euch bitte.

Euer Vorstand
JSN Dome template designed by JoomlaShine.com