Liebe Gartenfreunde,

auf Grund des seit 2015 geltenden neuen Eichgesetzes ist es erforderlich, dass von allen Parzellen nicht nur die Stromzähler-Nummer sondern auch das Eichjahr registriert wird. Deshalb bitten wir alle Mitglieder uns über den Briefkasten

        bis 18.04.2016 Zähler-Nummer und Eichjahr Eurer Stromzähler

mitzuteilen.

Hintergrund: Seit 01.01.2015 unterliegen die im Garten verwendeten Stromzähler der Eichpflicht gemäß Mess- und Eichgesetz. Das betrifft u.a. alle vorhandenen Stromzähler, die sich im Eigentum des Pächters (im Bungalow) befinden. Der Gesetzgeber hat vorgesehen bei Nichteinhaltung der Eichung dies mit einem nicht unerheblichen Bußgeld zu belegen!

Hier sind Beispiele für die Anzeige des Eichjahres:



Bei Fragen medet Euch bitte.

Euer Vorstand
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