Die Parzelle (ca. 560m²) ist nach Verlust der Laube durch Brand zu verpachten.
Fundament für eine neue Laube ist vorhanden, ebenso eine Abwassergrube. Wasser und Strom liegen an.
Auf der Parzelle steht ein großes Gewächshaus mit integrierter Dusche.
Der Garten kann sowohl als Zweitgarten als auch von Neugärtnern gepachtet werden.

Garten D06 aus familiären und gesundheitlichen Gründen zu verkaufen!

Der Garten hat einen alten und neuen Baumbestand, Apfel, Birne, Pflaume, Sauerkirsche, Pfirsisch, Mirabelle.
Außerdem Strauchobst wie zum Beispiel Aronia.

- Fläche von 540 m² mit einem Bungalow Typ B26C (ca 24 m²/ mit genehmigten Anbau)
- Terrasse ca. 21 m²
- Strom- und Wasseranschluß vorhanden

Bei Interesse bitte unter 0351 848 25 99 (mit AB) melden.

Mit freundlichen Grüßen

Jens u. Marion Arnold

Sie wollen Kleingärtner werden und einen Kleingarten pachten?
Sie haben Zeit und Lust an frischer Luft einen Garten zu bewirtschaften?
Sie möchten eventuell auch am Vereinsleben aktiv teilzunehmen?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!


Allerdings beinhaltet der Erwerb eines Kleingartens auch Rechte und Pflichten wie eine Vereinsmitgliedschaft und das Akzeptieren der Kleingartenordnung und Vereinssatzung. Für Pacht, Elektrizität und Erhalt der Kleingartenanlage wird ein jährlicher Beitrag als sogenannte Umlage erforderlich. Ebenso sind jährlich 5 Stunden als Gemeinschaftsstunden u.a. zur Pflege der Gesamtgartenanlage zu erbringen.

Wenn Ihnen dies alles zu sagt, dann steht der Möglichkeit einen freien Garten zu pachten nichts entgegen.

Was ist nun notwendig um einen Garten zu pachten:

  • Über unsere Webseite oder durch direkten Besuch in unserer Gartenanlage können Sie die jeweilig freie und Ihnen zusagende Parzelle aussuchen.
  • Per Post oder E-Mail können Sie formlos einen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand oder an den Vorsitzenden senden. Bitte denken Sie an diesen Schritt bevor Sie Zahlungen an den derzeitigen Vorpächter leisten.
  • Mit dem Vorpächter können Sie vorab die mögliche Ablösesumme (Kaufpreis) klären. Voraussetzung dafür ist, dass der Vorpächter die Parzelle bereits schätzen lassen hat.
  • Stimmt der Vorstand einer Mitgliedschaft zu, wird eine Aufnahmegebühr als Mitglied fällig und Sie können den Kaufvertrag mit dem Vorpächter besiegeln. Im Gegenzug werden Ihnen vom Vorstand der Pachtvertrag, eine Kleingartenordnung sowie die Satzung des Kleingartenvereins ausgehändigt.

Ja und dann heißt es: Herzlich Willkommen in unserem Verein lieber Gartenfreund!

 

"Der Garten ist die beste Schule des Lebens."
© Bernhard Steiner (*1973), Schweizer Autor

  • Garten B16 zu verpachten

    Die Parzelle (ca. 560m²) ist nach Verlust der Laube durch Brand zu verpachten.
    Fundament für eine neue Laube ist vorhanden, ebenso eine Abwassergrube. Wasser und Strom liegen an.
    Auf der Parzelle steht ein großes Gewächshaus mit integrierter Dusche.
    Der Garten kann sowohl als Zweitgarten als auch von Neugärtnern gepachtet werden.

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  • Garten D06 abzugeben

    Garten D06 aus familiären und gesundheitlichen Gründen zu verkaufen!

    Der Garten hat einen alten und neuen Baumbestand, Apfel, Birne, Pflaume, Sauerkirsche, Pfirsisch, Mirabelle.
    Außerdem Strauchobst wie zum Beispiel Aronia.

    - Fläche von 540 m² mit einem Bungalow Typ B26C (ca 24 m²/ mit genehmigten Anbau)
    - Terrasse ca. 21 m²
    - Strom- und Wasseranschluß vorhanden

    Bei Interesse bitte unter 0351 848 25 99 (mit AB) melden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jens u. Marion Arnold

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