Liebe Gartenfreunde,

am Samstag, den 14.10.2017 fand um 14 Uhr unsere Mitgliederversammlung am Vorstandscontainer statt.


Beschlüsse der Mitgliederversammlung:

Beschluss 1
Finanzplan 2018
 
Beschluss 2
Arbeitsplan für 2018
 
Beschluss 3
Im Jahr 2018 findet wieder ein Gartenfest statt. Termin: 28.07.18
Vor- und Nachbereitung sind freiwillig
 
Beschluss 4
Schließung der Anlage im Winter bei ungünstiger Witterung

Beschluss 5
entfällt

Information zum Abwasser

Rechtsgrundlage
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Sächsisches Wassergesetz
  • Bundeskleingartengesetz
  • Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen
Nach Bundeskleingartengesetz dürfte es In einer Gartensparte keine Abwassergruben geben, der Bau biologischer Kläranlagen ist nicht gestattet. Nach dem sächsischen Abwassergesetz sollten bis Ende 2015 alle Gruben im Privatbereich abgeschafft sein. (Sickergruben sind schon länger verboten)

Wir sind nun in der Situation, dass es bei uns etwas gibt, das es nach dem Gesetz nicht gibt. Es gibt zur Zeit Gespräche zwischen dem Bundesverband/Landesverband und dem Gesetzgeber wie dieses Problem bewertet bzw. gelöst werden kann. Des Weiteren ist das Verhalten der Abwasserzweckverbände sehr unterschiedlich.

Bis zur Klärung empfehlen wir als Gartenvorstand unseren Mitgliedern Folgendes:
  • Die Art der Entsorgung der Fäkalien sollte dem Grubenvolumen angepasst sein.(Komposttierung/Entsorgung)
  • Die abflußlosen Gruben sollten von einer zertifizierten Firma entsorgt werden.
  • Die Nachweise der fachgerechten Entsorgung sind aufzubewahren.

Vor dem Ausbringen des Abwassers im Kleingarten wird gewarnt, da dies eine Ordnungswidrigkeit ist, die ggf. entsprechend geahndet wird.
 
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